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Sachkunde Chamäleon

Vorschriften CH




Sachkundeschulung Chamäleon, DGHT Landesgruppe Schweiz




Die Tierschutzverordnung enthält nebst den in den Anhängen
aufgeführten Mindestmasse für die Haltung von Wildtieren auch
die Bestimmung, dass ein Sachkundenachweis für die Haltung
von bewilligungspflichtigen Tieren zu erbringen ist (Art. 85 TSchV).
Form und Inhalt dieser Ausbildung werden in der Verordnung des EVD
über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren geregelt.
Dem Sachkundenachweis gleichgestellt ist eine dreijährige Erfahrung in
der Haltung der Tierart. Der Sachkundenachweis muss spätestens bis
2013 erworben werden.



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